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Medikationsplan für mehr Patientensicherheit
05-10-2016 - Seit dem 1. Oktober hat jeder gesetzlich Krankenversicherte, der drei oder mehr Arzneimittel nehmen muss, Anspruch auf einen Medikationsplan durch einen Arzt oder Apotheker. Darin werden alle Arzneimittel, die Patienten anwenden, mit Dosierungs- und Einnahmehinweisen übersichtlich und verständlich dokumentiert. Die Anwendung muss dauerhaft – über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen – vorgesehen sein.
Im Medikationsplan werden alle Arzneimittel, die Patientinnen und Patienten anwenden, mit Dosierungs- und Einnahmehinweisen übersichtlich und verständlich dokumentiert. Ärztinnen und Ärzte müssen Versicherte über ihren Anspruch informieren und einen Medikationsplan ausstellen.
Unerwünschte Arzneimittelwirkungen betreffen insbesondere Menschen, die langfristig mehrere Arzneimittel gleichzeitig anwenden. Fehler bei der Medikamentengabe sind nach Angaben des Aktionsbündnisses Patientensicherheit die häufigste Ursache von unerwünschten Nebenwirkungen. Diese verursachten fünf Prozent aller Krankenhauseinweisungen und verliefen bei zwei Prozent der Betroffenen tödlich. Etwa die Hälfte solcher unerwünschten Nebenwirkungen seien auf falsche Medikation zurückzuführen und damit grundsätzlich vermeidbar.
Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans sollen durch den Arzt erfolgen, der den Patienten schwerpunktmäßig betreut und die medizinisch notwendigen Therapie- und Diagnostikmaßnahmen koordiniert. Dies sind in der Regel die Hausärztinnen und Hausärzte. Patienten, die keinen Hausarzt haben und deren ärztliche Betreuung durch einen Facharzt erfolgt, haben einen Anspruch auf Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans durch diesen Facharzt.
Apothekerinnen und Apotheker sind von Anfang an miteinbezogen und verpflichtet, den Plan auf Wunsch des Patienten zu aktualisieren, wenn sich die Medikation ändert.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband hatten den Auftrag, das Nähere zu den Anspruchsvoraussetzungen festzulegen. Ab 2018 soll der Medikationsplan zusätzlich zum Papierausdruck auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Grundlage für die Einführung des bundesweit einheitlichen Medikationsplans ist das E-Health-Gesetz, das zum Ende letzten Jahres in Kraft getreten ist.