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Logopäden fordern bessere Vergütung
Der Petitionsausschuss hat in einer öffentlichen Anhörung über die bessere Vergütung von Logopäden beraten. Petentin Christiane Schrick, eine selbständige Logopädin aus Norderstedt, fordert unter anderem die Aufhebung der Grundlohnsummenanbindung der logopädischen Vergütung sowie einen Ost-West-Angleich der Vergütungsstrukturen.
Grundsätzlich zeigte die Beratung im Petitionsausschuss, dass Handlungsbedarf besteht. Die Vergütung von Logopädinnen und Logopäden unterliegt einem starken Ost-West-Gefälle. Zum Vergleich: Der logopädische Erstbefund wird von der AOK Ost mit 40,86 Euro vergütet, in Bayern wird die gleiche Behandlung mit 76,34 Euro angerechnet. Eine Einzelbehandlung (45 Min.) wird von der AOK Ost mit 25,76 Euro angesetzt, in Bayern erhalten Logopäden 40,28 Euro.
Zudem ist eine Behandlung bei einem Logopäden erst durch eine Verschreibung des Hausarztes möglich. Die Anzahl der Verschreibungen ist rückläufig, weil Ärzte zum Teil auch aus Angst vor Regressforderungen der Krankenkassen keine logopädischen Behandlungen mehr verschreiben.
„Ich habe bereits vor der Anhörung mit Logopäden aus meinem Wahlkreis über die Problematik diskutiert. Da die betroffenen Personen aufgrund der schlechten Vergütung - verbunden mit einem immer höher werdenden administrativen Aufwand - auf Dauer ihre Praxen nicht halten werden können und sogar ihre Altersvorsorge auflösen müssen, besteht Handlungsbedarf“, sagt Martina Stamm-Fibich, die bei der öffentlichen Anhörung im Ausschuss als Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion zuständig war.
Eine Erhöhung der Vergütungssätze ist an die so genannte Grundlohnsumme gekoppelt. Diese entspricht der Summe der beitragspflichtigen Löhne und Gehälter, aus denen Krankenversicherungsbeiträge zu leisten sind. Im Jahr 2014 liegt die Veränderungsrate bei 2,81 Prozent, die Vergütungssätze können demnach um maximal 2,81 Prozent angehoben werden.
Die in der Petition geforderte Aufhebung der Grundlohnsummenbindung ist keine Garantie zur Lösung des Problems. „Wirklich steigen wird die Vergütung von Logopädinnen und Logopäden nur, wenn gleichzeitig Logopädinnen und Logopäden in den Verhandlungen mit Krankenkassen höhere Vergütungssätze verhandeln. Dafür muss die Verhandlungsposition der Logopädinnen und Logopäden gestärkt werden“, fordert Martina Stamm-Fibich.
Die öffentliche Beratung des Petitionsausschusses dient den Berichterstattern nun als Grundlage für das eigene Votum. Wenn sowohl Regierungskoalition als auch Opposition ihr Votum abgegeben haben, wird der Ausschuss das weitere Vorgehen beschließen.
* (Quelle: Deutscher Bundesverband der akademischen Sprachtherapeuten: Übersicht über Vergütungs- und Preisvereinbarungen, Stand 05/2014.)