Gesund im Urlaub: „Wer sich vorher informiert vermeidet Stress“
29-07-2018 In Bayern stehen die Sommerferien vor der Tür. Für viele heißt es jetzt: Ab in die Sonne und entspannen, loslassen, die freie Zeit genießen. Doch wer im Urlaub krank wird, dem kann schnell der Spaß vergehen. Denn in anderen Ländern gelten andere Regeln – auch im Gesundheitsbereich. „Auf der sicheren Seite ist, wer sich vor der Reise über seine Rechte informiert“, so die Erlanger SPD-Abgeordnete Martina Stamm-Fibich. Nicht in allen Ländern entsprechen die Leistungen im Krankheitsfall denen in Deutschland.
Wer seinen Urlaub im EU-Ausland verbringt, der ist gut beraten seine Versichertenkarte einzupacken. Denn auf der Rückseite der Karte befindet sich die so genannte European Health Insurance Card (EHIC). Mit ihr wird der Urlauber in allen staatlichen Krankenhäusern und Gesundheitszentren des jeweiligen europäischen Urlaubslandes kostenlos behandelt. Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch die deutsche Krankenkasse ist allerdings, dass die Erkrankung unerwartet auftritt und die Behandlung nicht aufgeschoben werden kann. Wer also ins Ausland fährt, um sich dort eine Zahnprothese setzen zu lassen, der wird diesen Eingriff am Ende selbst bezahlen müssen. Und: Der Anspruch beschränkt sich auf Leistungen nach dem Recht des Aufenthaltslandes. Ist die Versorgung im Urlaubsland schlechter als die Versorgung in Deutschland, gibt es auch für den Urlauber weniger Leistungen als in Deutschland. Oftmals werden deshalb zum Beispiel die Kosten für Medikamente nicht übernommen. „In diesen Fällen macht es Sinn, sich die Rechnung geben zu lassen. Versicherte können dann versuchen, sich die Kosten nachträglich von ihrer Krankenkasse erstatten zu lassen. Scheuen Sie sich nicht, fragen Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse nach“, so die Patientenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Martina Stamm-Fibich.
Außerhalb Europas besteht dagegen kein Versicherungsschutz über die deutsche Krankenversicherung. Deshalb ist es ratsam, für Reisen ins nicht-EU-Ausland zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Denn in manchen Ländern wird man nicht behandelt, wenn man keine Kostenübernahme-Erklärung einer Versicherung vorweisen kann. Beachten sollten Versicherte bei Abschluss der privaten Auslandskrankenversicherung, dass so genannte Assistance-Leistungen eingeschlossen sind. Gemeint ist eine 24-Stunden-Hotline, die Versicherte nutzen können, um Fragen zur Gesundheitsversorgung im Ausland zu stellen. Die Hotline bietet schnelle Hilfe bei dringenden Problemen.
„Damit bei kleineren Beschwerden ein Arztbesuch gar nicht erst nötig wird, empfehle ich eine Reiseapotheke“, so Martina Stamm-Fibich. Unter dem Link
http://www.abda.de/fileadmin/assets/Oeffentlichkeitsarbeit/Reiseapotheke/Checkliste_Reiseapotheke.pdf stellt die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände eine Checkliste für die Reiseapotheke zur Verfügung. Auf jeden Fall einpacken: Ein Mittel gegen die Reisekrankheit Nummer eins, Durchfall. Auch Schmerzmittel und etwas gegen Fieber sollten Bestandteil einer Reiseapotheke sein. Ebenso wie Pflaster und Verbandsmittel. Daneben sind Insektenschutz und eine Creme gegen Sonnenbrand zu empfehlen.
Wer in Länder fährt, die einen zusätzlichen Impfschutz erfordern, kann sich auf der Seite des Tropeninstituts
http://tropeninstitut.de/impfungen schlau machen, gegen welche Krankheit eine Impfung im jeweiligen Land erforderlich ist und wo man die Impfung bekommt. Das Tropeninstitut bietet Impfberatungen – schriftlich oder telefonisch – an. Besonders Schwangere und Familien mit Kindern sollten sich vor einer Reise informieren, welcher Impfschutz und welche Vorsichtsmaßnahmen sinnvoll sind.
So vorbereitet, kann der Urlaub kommen. Gute Reise!