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"Ein deutliches Signal"
Martina Stamm-Fibich begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 26. Februar 2020 den Paragraf 217 im Strafgesetzbuch und damit das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid für unrechtmäßig erklärt. Dazu erklärt die Bundestagsabgeordnete und Patientenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Martina Stamm-Fibich:
„Das heutige Urteil schafft dringend benötigte Klarheit in einer hoch emotional geführten Debatte über die Legalisierung der Sterbehilfe. Ich begrüße das Urteil aus Karlsruhe, denn die bisherige Regelung hat den Betroffenen das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben de facto verwehrt.
Sie hat darüber hinaus dazu geführt, dass viele Ärzte und Ärztinnen sich aus Sorge vor einer Anzeige aus der Begleitung von Sterbewilligen zurückgezogen haben. Es darf nicht sein, dass Rechtsunsicherheiten dazu führen, dass die Palliativversorgung in Deutschland leidet.
Das Urteil ist auch ein deutliches Signal an Gesundheitsminister Jens Spahn und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn. Es kann nicht angehen, dass sich eine Behörde auf Weisung des Ministers weigert, den betroffenen Antragsstellerinnen und Antragsstellern die notwendigen Medikamente zur Selbsttötung zu genehmigen und Ihnen damit das Recht auf Selbstbestimmung nimmt.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundestag keine detaillierten Vorgaben auferlegt, wie ein künftiges Sterbehilfegesetz aussehen sollte. Das heutige Urteil ist deshalb ein Startpunkt für eine Debatte, die jetzt dringend geführt werden muss.
Ich werde mich dafür einsetzen, dass wir eine Regelung bekommen, die das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben anerkennt. Dazu gehört für mich auch die Inanspruchnahme von freiwilliger Hilfe durch Dritte. Rechtsunsicherheiten für Medizinerinnen und Mediziner müssen der Vergangenheit angehören. Gleichzeitig bin ich dafür die Suizidhilfe eng zu regulieren. Es darf nicht passieren, dass sich der assistierte Suizid als normale Form des Sterbens etabliert.“