Workshop für Jungjournalisten
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Januar 18, 2017
„Die Entscheidung ist schwer nachvollziehbar“
18-01-2017 - Das Bundesverfassungsgericht hat auch den zweiten Verbotsantrag der Partei NPD abgelehnt. Martina Stamm-Fibich wertet das Urteil als falsches Signal:
„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist schwer nachvollziehbar und gerade jetzt, da ein Rechtsruck durch ganz Europa geht, das falsche Signal. Als SPD-Politikerin setze ich mich gemeinsam mit meiner Partei klar und deutlich gegen Rechts ein. Mit einem Verbot der NPD hätten wir ein Zeichen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit setzen können.
Ich stimme der Aussage zu, dass ein Parteienverbot kein Gesinnungsverbot ist. Dennoch hat das Bundesverfassungsgericht meiner Meinung nach, falsche Schlüsse daraus gezogen. Die Richter haben die Verfassungsfeindlichkeit der NPD bestätigt. Das Verbot wurde nur deshalb gekippt, weil die Richter keine reale Bedrohung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung gesehen haben. Aber: Verfassungsfeindlich bleibt verfassungsfeindlich, egal ob eine Partei 28.000 oder 5.000 Mitglieder hat. Egal also, ob im Moment eine reale Gefahr besteht oder nicht. Ein Verbot wäre ein klares Zeichen gegen das menschenverachtende Gedankengut der NPD gewesen. Denn das ist unabhängig vom „konkreten zerstörerischen Potenzial“ der Partei immer eine Gefahr für eine offene und tolerante Gesellschaft."