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Gesundheitspolitik im Petitionsausschuss
Mai 18, 2017
Radeln mit Martina
Mai 24, 2017
Veröffentlicht von Redaktion at Mai 18, 2017
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Martina Stamm-Fibich bei ihrer Rede im Deutschen Bundestag anlässlich der Präsentation des Jahresberichts des Petitionsausschusses für das Jahr 2016.

 

„Der Anwalt der Bürger“

18-05-2017 - In der laufenden Legislaturperiode wurden vom Bundestag in 2. und 3. Lesung 472 Gesetze verabschiedet. Gesetze, die das Leben der Menschen in unserem Land unmittelbar beeinflussen. Die Auswirkungen auf den Einzelnen sind allerdings auch für uns Abgeordnete nicht vollständig vorhersehbar. Manchmal kann und muss nachgesteuert werden. Der Petitionsausschuss ist ein politisches Stimmungsbarometer und Anwalt der Bürgerinnen und Bürger. Mit Petitionen haben alle Menschen die Möglichkeit, direkt auf die Gesetzgebung des Deutschen Bundestags Einfluss zu nehmen.

Im Jahr 2016 wurden 11 236 Petitionen beim Petitionsausschuss eingereicht. Das Petitionsportal des Deutschen Bundestags ist mit zwei Millionen registrierten Nutzern das mit Abstand erfolgreichste Internetangebot des Deutschen Bundestags. Zum Aufgabenbereich des Bundesministeriums für Gesundheit gingen 1176 Petitionen ein. Viele davon landen auf meinem Schreibtisch. Es geht um bewegende Einzelschicksale, aber auch um Sorge und Nöten, die eine Vielzahl von Menschen betreffen.

Der Ausschuss wird in seiner Bedeutung oft unterschätzt. Umso mehr freue ich mich, dass erneut eine Petition aus dem Gesundheitsbereich zu einem Gesetz führte – wohlgemerkt dem einzige Gesetz dieser Wahlperiode in diesem Bereich, das nicht im Koalitionsvertrag vereinbart war, dem Heil- und Hilfsmittelgesetz. Den Ausschlag dafür gab eine Petition zum Thema Inkontinenzversorgung, die auf massive Missstände in der Versorgung mit aufsaugenden Hilfsmitteln hinwies.

https://www.youtube.com/watch?v=TVxFVGY3DtM

Die Pauschalen der Krankenkassen waren so niedrig, dass die Versicherten nicht mit qualitativ ausreichenden Produkten versorgt werden konnten. Die gewohnte Qualität und Menge sollten sie künftig nur noch gegen eine private Aufzahlung erhalten. Wegen dieser inakzeptablen Verhältnisse haben wir das Heil- und Hilfsmittelgesetz auf den Weg gebracht. Wir Sozialdemokraten wollen ein solidarisches Gesundheitssystem, in dem Gesundheit nicht vom Einkommen abhängt und Wirtschaftlichkeit nicht der alleinige Maßstab sein darf.

Deshalb erarbeiteten wir in der Fraktion ein entsprechendes Positionspapier. Parallel dazu forderte der Petitionsausschuss die Bundesregierung einstimmig zum Handeln auf. Das Ergebnis war ein Gesetzentwurf, der im Heil- und Hilfsmittelgesetz endete, das wir am 16. Februar 2017 beschlossen haben. Es enthält wichtige Regelungen zur Qualitätsverbesserung und verpflichtet die Krankenkassen, die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Pflichten besser zu überwachen. Und wir schaffen Transparenz über die kritisierten Aufzahlungen.

Ohne Petitionen wäre auch die Neuregelungen zur Versorgung von Epilepsie-Patienten mit Medikamenten oder die Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Cannabis als Medizin nicht denkbar gewesen.

Ich kann jeder Bürgerin und jedem Bürger nur raten, sich mit einer Petition beim Bundestag Gehör zu verschaffen. Das Verfahren ist mitunter langwierig und nicht jede Petition führt abschließend zum Erfolg. Aber wer es nicht probiert, wird auch nichts ändern.

Wir von der SPD wollen, dass der Petitionsausschuss seine Funktion als Anwalt aller Bürgerinnen und Bürger und als Instrument der direktdemokratischen Teilhabe noch besser erfüllen kann. Dazu müssen wir eben diese Teilhabe erleichtern, die Handlungsmöglichkeiten des Petitionsausschusses ausweiten und mehr Öffentlichkeit herstellen.

Wie reiche ich eine Petition ein?

Wichtig ist dabei, dass die Petition direkt beim Parlament eingereicht wird. Denn nur dann profitieren die Petentinnen und Petenten von den Vorteilen des parlamentarischen Petitionsverfahrens, das uns Mitgliedern des Petitionsausschusses sehr weitreichende Ermittlungs- und Kontrollbefugnisse ermöglicht. Eine Petition kann man beim Bundestag ganz klassisch per Brief, per Fax oder über das Online-Portal http://epetitionen.bundestag.de einreichen. Kampagnen, die auf privaten Plattformen gestartet werden, können wir im Bundestag aus rechtlichen Gründen leider nicht beraten.

Wenn Sie eine Petition einreichen möchten, können Sie gerne auch mein Berliner Büro kontaktieren. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gerne. Außerdem haben wir mit der SPD-Bundestagsfraktion den Leitfaden „Kennen Sie Ihr Petitionsrecht?“ erstellt http://www.spdfraktion.de/system/files/documents/ansicht_petitionen_6seiten_102015.pdf).

Top 5 der Petitionen 2016 nach Ministerien (11.236):

  1. Arbeit und Soziales 2158
  2. Innenministerium 1627
  3. Justiz und Verbraucherschutz 1455
  4. Gesundheit 1176
  5. Finanzen 962
  Ihr Weg zum Petitionsausschuss:

https://epetitionen.bundestag.de

https://www.bundestag.de/petition

Postanschrift:

Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Telefon: +49 (0)30 227 35257

Fax: +49 (0)30 227 36053

In der Kurz-Broschüre des Bundestags werden Ihnen die Mitglieder und die Arbeitsweise des Petitionsausschusses vorgestellt. Hier downloaden
 
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Redaktion
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