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Ausbildungsreform der Psychotherapeuten: "Das Gesetz ist noch nicht fertig"
Am 24.06.2019 hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages öffentlich über die Petition von Maria Heuring beraten. Sie ist Psychologiestudentin und aktiv in der Bundesfachschaftentagung der Psychologiestudierenden. Sie fordert eine bessere Vergütung und Übergangsregelungen bei der Reform der Psychotherapeutenausbildung.
Für eine zeitnahe Beratung dieser wichtigen Petition habe ich mich persönlich eingesetzt. Denn die Forderungen der Petentin und fast 95.000 Unterstützerinnen und Unterstützer teile ich ausdrücklich.
Eine Reform der Psychotherapeutenausbildung ist längst überfällig. Aktuell ist der Weg zum Psychotherapeuten oder zur Psychotherapeutin steinig und entbehrungsreich. Nach dem Studium schließt die Ausbildung an. Und die kostet Geld. Zwischen 20.000 und 80.000 Euro müssen angehende Psychotherapeuten aufwenden. Gleichzeitig wird die geleistete Arbeit äußerst gering bezahlt. Rund 640 Euro bekommen Psychologen in Ausbildung (PiA) monatlich. Nach einem Universitätsabschluss und obwohl sie behandlungsrelevante Leistungen erbringen, also Patienten therapieren. In der Konsequenz bedeutet dies, dass sich die Ausbildung nur leisten kann, wer genügend Geld hat.
Die aktuell im Bundestag diskutierte Reform der Psychotherapeutenausbildung setzt genau hier an. Künftig werden Studierende ihr Studium – ähnlich wie Ärzte – mit einer Approbation abschließen. Danach können sie als approbierte Psychologen in Weiterbildung (PiW) für die praktische Ausbildung fest angestellt und entsprechend entlohnt werden.
Die geplante Reform bringt bislang jedoch nur Verbesserungen für künftige PiW. Aktuelle PiA und bereits heute Studierende profitieren nicht. Deshalb braucht es eine funktionierende Übergangsregelung, die es den aktuellen Studierenden ermöglicht in das neue Studium zu wechseln. Gleichzeitig müssen wir uns um direkte finanzielle Verbesserungen für die sich aktuell in der Ausbildung befindlichen PiA kümmern.
Die Kritik der Petentin an fehlenden praktikablen Übergangsregelungen teile ich ausdrücklich. Zwölf Jahre klingen nach einer langen Übergangszeit. Aber für den Abschluss eines Studiums und einer Ausbildung ist sie kurz bemessen. Insbesondere wenn im Leben nicht alles nach Plan verläuft. Wer zwischendurch erkrankt, ein Kind bekommt oder Angehörige pflegt, kann unter Umständen die Frist von zwölf Jahren nicht einhalten. Die Konsequenz: Betroffene können dann nur das Studium im neuen System von vorne beginnen oder ohne Abschluss dastehen. Hier brauchen wir praktikable Lösungen. Den Vorschlag der Petentin, Nachqualifizierungen zu ermöglichen, erachte ich deshalb als äußerst sinnvoll.
Und auch die Forderung, prekäre Beschäftigungsverhältnisse zu beenden und PiA im alten System künftig sozialversicherungsrechtlich abzusichern, unterstütze ich. Denn wenn in einer Übergangszeit PiA und PiW konkurrieren, erschaffen wir mit der Reform ein Zwei-Klassen-System, in dem Psychotherapeuten in Ausbildung mit Psychotherapeuten in Weiterbildung um die besten Arbeitsplätze kämpfen müssen.
Das Gesetz ist so noch nicht fertig. Das sieht offensichtlich auch das Gesundheitsministerium so. Der Abschluss des Gesetzes im Parlament war für diese Woche geplant. Der Termin wurde verschoben. Ich hoffe, dass nun die Argumente der Petentin ins weitere Verfahren einfließen.