Sinkt jetzt der Zusatzbeitrag meiner Krankenkasse?
2017-12-14 Die insgesamt gute wirtschaftliche Lage Deutschlands spiegelt sich auch in der guten finanziellen Ausstattung der Krankenkassen wieder. In diesem Jahr steigen die Überschüsse der gesetzlichen Kassen auf 2,5 Milliarden Euro. Das Bundesministerium für Gesundheit hat im November daher eine Senkung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags bekanntgegeben. Dies führt zu wichtigen Fragen für Versicherte: Zahle ich nun weniger für meine Krankenversicherung? Welche Informationen erhalte ich von meiner Kasse? Ist jetzt ein günstiger Zeitpunkt für einen Wechsel?
2015: Einführung des Zusatzbeitrags
Die Einführung des einkommensabhängigen Zusatzbeitrags (ZB) in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgte im Januar 2015. In diesem Zuge wurde der Beitragssatz von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent gesenkt und der Beitragsanteil der Arbeitgeber bei 7,3 Prozent eingefroren. Der Zusatzbeitrag wurde mit dem Ziel eingeführt, Krankenkassen einen zusätzlichen Weg zum Ausgleich finanzieller Engpässe zu ermöglichen und den Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Kassen zu fördern. Die Minderung des durchschnittlichen Beitrags führt nicht automatisch zu einer Senkung der individuellen Zusatzbeiträge für Versicherte, denn diese bestimmen die Kassen eigenständig. Bis zum Ende des Jahres entscheiden die gesetzlichen Krankenkassen nun je nach Finanzlage über die Entwicklung ihres Zusatzbeitrags.
Mitversicherte Kinder, Partnerinnen oder Partner tragen keine Kosten für den Zusatzbeitrag. Beziehen Versicherte Sozialhilfe oder Grundsicherung, so übernehmen die zuständigen Ämter den Beitrag.
Außerordentliches Kündigungsrecht für Versicherte
Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, haben Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht und können mit Hinweis auf die Erhöhung bis zum Ende des Monats außerordentlich kündigen. Die Krankenkassen sind außerdem in der Pflicht ihre Mitglieder auf dieses Sonderkündigungsrecht einen Monat vor Erhöhungen des Zusatzbeitrags hinzuweisen. Bleibt der Zusatzbeitrag einer Kasse unverändert, so hat diese keine Pflicht ihre Versicherten über diese Entwicklung zu informieren. Als Versicherter kann es zum Jahresanfang 2018 also durchaus sinnvoll sein, sich einen Überblick über die aktualisierten Zusatzbeiträge aller Kassen zu verschaffen. Dies ist beispielsweise über die
Veröffentlichungen der Krankenkassenliste des GKV-Spitzenverbands unkompliziert möglich.
Sicherlich gilt zu beachten: Die Höhe des Zusatzbeitrags ist eines unter vielen Kriterien bei der Wahl einer geeigneten Krankenkasse. Aber es ist ohne Frage im Interesse der Versicherten gegenüber den Krankenkassen die Wichtigkeit des Zusatzbeitrags als Entscheidungskriterium zu betonen.
SPD fordert paritätische Bürgerversicherung
Die derzeitige komfortable finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenkassen ist vor allem der guten Konjunktur geschuldet und täuscht über die strukturellen Herausforderungen des deutschen Gesundheitssystems hinweg. Um nur zwei Beispiele zu nennen: Ein Drittel der deutschen Kliniken schreiben rote Zahlen und die Beitragsschulden von Versicherten lagen mit knapp sieben Milliarden Euro im Jahr 2017 bei einem traurigen Rekord.
Die SPD kämpft für ein gerechtes und stabiles Gesundheitssystem. Ziel ist die paritätische Bürgerversicherung. Paritätisch bedeutet auch: Arbeitgeber und Versicherte sollen wieder den gleichen Anteil am gesamten Versicherungsbeitrag zahlen. Wir brauchen eine zukunftssichere Weiterentwicklung des Gesundheits- und Pflegesystems. Dafür steht die SPD.
Weitere Informationen
- Informationen des Gesundheitsministeriums zu Beiträgen und Tarifen der gesetzlichen Krankenversicherungen: http://bit.ly/2ljD7YC
- Informationen zu den Standpunkten der SPD zu einer Reform des Krankenversicherungssystems: http://bit.ly/2BtdXOS (ab Seite 38)